Zum 1. März 2021 ändern sich die Vorgaben für die europaweit gültigen Energielabel. Das betrifft auch gewerbliche Kühl- und Tiefkühlmöbel, gekühlte Verkaufsautomaten, steckerfertige Möbel sowie Theken für Speiseeis. Um ihre Klimaschutzstrategie fortzusetzen, hat sich die Europäische Union unter anderem verpflichtet, die Energieeffizienz bis 2030 um mindestens 32,5 Prozent zu steigern. Schwerpunktmäßig soll das über eine umweltfreundliche Produktgestaltung – das Ökodesign – und umfassende Verbraucherinformationen in Form von Energiekennzeichnungen erreicht werden.